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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Desi« (1. Februar 2013, 01:42)
Der Link auf die bereits beendete Petition:Zitat
Die GEMA hatte für 2013 neue Tarife geplant, die für viele Diskotheken, Tanzveranstaltungen und Vereinsfeiern das Aus bedeutet hätten.
Um unglaubliche 700% wären für einige Veranstaltungen die Gebühren für das Abspielen von Musik gestiegen.
Die Petition von Matthias Rauh erreichte mehr als 300.000 Unterschriften.
Er hat sie an Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger übergeben und nur zwei Wochen später verkündet die GEMA den Stopp der neuen Tarife.
Zitat
> Das Landgericht Tübingen hat entschieden, dass der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" nicht rechtsfähig ist.
> Zwangsvollstreckungen, die sich auf diese öffentliche-rechtlichen Geldeintreiber als Gläubiger berufen, sind rechtswidrig.
> Auch ansonsten weisen die Zwangsvollstreckungen grobe Formfehler auf.
>
> Das Urteil im Einzelnen:
> http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rec…cht=bw&nr=18966
Im verhandelten Fall wurde die nicht "vollständige und eindeutige Angabe des richtigen, rechtsfähigen Gläubigers im Vollstreckungsersuchen (hier: Rundfunkanstalt) als Titel und in der Eintragungsentscheidung bemängelt.
Das der sogenannte Beitragsservice nicht rechtsfähig ist, steht hingegen schon lange fest und kann sogar seit Jahren in Wikipedia nachgelesen werden. Der Beitragsservice ist lediglich der Geldeintreiber, kann aber selbst keine Vollstreckung durchführen.
Dies muß die Rundfunkanstalt über einen Gerichtsvollzieher tun. Und dabei wurde geschlampt, indem nämlich der Gläubiger nicht korrekt benannt wurde, woraufhin der Gerichtsvollzieher davon ausging, der Beitragsservice sei der Gläubiger. Auch das Vollstreckungsgericht hat in der Folge falsch gehandelt.
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