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EDV-Dompteur

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1

Mittwoch, 15. April 2020, 15:10

DHL-Paket verschollen :-(

Folgendes ist passiert:

06.03.2020 - Ein Notebook per normal versichertem DHL-Paket zurück an Kunden verschickt. Doch DHL hat das Paket leider verschludert, es kam beim Kunden nie an.
29.03.2020 - Nachforschungsantrag bei DHL gestellt.
15.04.2020 - E-Mail von DHL erhalten, dass der Schaden reguliert werden wird.

Der Kaufpreis des Gerätes, am 10.04.2017, betrug 656,99 EUR.
Der Erstattungsbetrag, den DHL leisten will, beträgt 33,45 EUR!

- Das ist doch wohl ein sehr schlechter Witz! :-(
Es ist ja klar, dass ein drei Jahre altes Notebook einen gewissen Wertverfall hat, aber selbst ein bei eBay verkauftes Defektgerät bringt doch mehr als läppische 33,45 EUR!

Zu 33,45 EUR bekommt man niemals ein gleichaltriges, funktionstüchtiges Gebrauchtgerät gleichen Modells!

Nach meinem Empfinden müsste DHL doch zumindest den gängigen Marktwert eines gleichwertigen Gebrauchtgerätes selben Alters erstatten, so dass man sich vom Erstattungsbetrag ein solches zulegen kann; dann wäre der Schaden tatsächlich reguliert (abgesehen von dem ganzen Ärger und Aufwand, der trotzdem damit verbunden ist).

Ich will DHL ja nichts unterstellen und gehe mal normaler Schlamperei aus, wegen der das Paket verschollen ist; wo Menschen arbeiten, da passieren halt Fehler.
Aber wäre es dagegen ein böses Geschäftsmodell, dann wäre es wohl durchaus lohnend, ab und zu ein teuer aussehendes Paket verschwinden zu lassen und anschließend nur einen grotesk mickrigen Betrag zu erstatten, in der Hoffnung, damit statistisch gesehen oft genug durchzukommen.
Darum bin ich der Meinung, dass DHL zumindest halbwegs angemessen erstatten sollte, damit derart böse Gedanken gar nicht erst aufkommen können.

Seit Jahren verschicke ich alle Sendungen stets als versichertes Paket, statt als billigerem Päckchen.
Nun frage ich mich, wozu ich die ganzen Jahre die teurere Portovariante gewählt hatte, wenn es im Falle eines Falles nur eine von Null kaum verschiedene Erstattung gibt?


Ich kann mir gut vorstellen, dass DHL wegen verschollener Sendungen schon tausende Prozesse vor Gericht geführt hat und daher aus langer Erfahrung bestens weiß, mit welchem Erstattungsbetrag man dort so gerade eben noch durchkommt.
Aber mir fehlt es an Einsicht und Glaube, dass ein derart geringer Erstattungsbetrag vor Gericht OK sein könnte, wenn doch sogar Defektgeräte zu höheren Preisen gehandelt werden.

- Hat einer der geschätzten Forenten schon mal Erfahrungen mit einem ähnlich gelagerten Fall gemacht?
- Kann mir einer von Euch Tipps geben, wie man hier vorgehen sollte?
Macht Technik dir das Leben schwör, ruf' schnell den EDV-Dompteur! ;-)

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2

Freitag, 24. April 2020, 17:56

Da kann ich leider nicht helfen. Hatte das noch nicht.

Aber wichtig wird das Datum sein, wann du den Schaden angezeigt hast.
Ich kann mir vorstellen, das es zu dem Thema bestimmt schon mehrere BGH Urteile gibt. Daher müsste es im Netz brauchbare Hinweise geben. Diese Urteile selber lesen, weil öffentlich ist sehr ermüdend. Ich weiß warum ich kein Jurist bin :193:

Möglicherweise dreht dir die Post bzw. DHL aus dem Wert über 500€ einen Strick, kenne aber deren AGB nicht auswendig. Da stehen bestimmte Grenzen drin.

EDV-Dompteur

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3

Freitag, 24. April 2020, 20:16

Ich habe da am 15. April Widerspruch eingelegt, mit einiger Argumentation und Hinweis auf das hier:

Handelsgesetzbuch, § 429 Wertersatz, Abs. (3).
(3) Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis, sonst nach dem gemeinen Wert von Gütern gleicher Art und Beschaffenheit.

Gestern kam Antwort von DHL. Man bleibt bei den33,45 EUR. :-(
Jetzt muss ich mal mit 'nem Anwalt schnacken. Da habe ich ja sowas von Lust drauf! :-(


Aus den über 500,- EUR Warenwert können die mir übrigens keinen Strick drehen, weil der Warenwert durch den Werteverfall natürlich darunter lag.
Aber in knapp drei Jahren kann der Werteverfall ja wohl kaum einen Rutsch von 656,99 auf 33,45 EUR bewirkt haben!
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