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Freitag, 10. Juli 2020, 22:40

Vorteximedes - Nomenklatur und Namensrechte

Zunächst ein paar Worte zu dem Produktnamen:
Vorteximedes

"Vorteximedes" ist der Name der von mir ersonnenen Konstruktion, die ich auf StartNext und in meinem YouTube-Video vorstelle:
https://www.startnext.com/vorteximedes

Vorteximedes ist ein "Vortexer".
Ein "Vortexer" wiederum, ist (nach meiner Nomenklatur und ganz allgemein gesprochen) ein Apparat zur Erzeugung von Wirbeln in einem Medium.
- Hier konkret: Toroidale Luftwirbel, bzw. Gaswirbel; wobei Dampf, oder auch Partikel, enthalten sein können.

Ein Vortexer ist (nach meiner Nomenklatur) also eine Geräteklasse, mit einem definierten Verwendungszweck; etwa wie "Küchenmixer", oder "Staubsauger", oder "Fahrrad".
Und "Vorteximedes" ist ein ganz bestimmtes Produkt aus dieser Geräteklasse - nämlich exklusiv meine eigene Erfindung.

Für den Produktnamen "Vorteximedes", sowie den Namen der Geräteklasse ("Vortexer") beanspruche ich die Urheberschaft!
Wobei ich die freie Verwendung des Begriffs "Vortexer" genehmige, für Apparate ähnlichen Zwecks, oder auch in anderem Zusammenhang.
Der konkrete Produktname "Vorteximedes" beschreibt aber exklusiv nur meine eigene Konstruktion!

- Der Begriff "Vortexer" taucht in anderem Zusammenhang übrigens schon auf, wenn man danach sucht. Im dort gezeigten Zusammenhang (eine Küchenmaschine) bin ich natürlich nicht der Urheber, sondern nur im Zusammenhang mit Apparaten, die einem ähnlichen Zweck dienen, wie in meiner Kampagne und meinem dort eingebundenen Video präsentiert.

Näher erläutert:
Es gibt bereits (wie in meinem Video #006 auf YouTube gezeigt) Vorrichtungen, die toroidale Luftwirbel erzeugen. Solche Produkte tragen Namen wie beispielsweise "Air-Bazooka".
Es scheint aber bislang keinen Namen für diese Art von Geräten/Apparaten/Vorrichtungen zu geben, was ich hiermit ändern möchte.

Solche Produkte, wie die erwähnte "Air-Bazooka" gehören nach meiner Nomenklatur also zur Gattung der "Vortexer". Ein Vortexer ist halt ganz allgemein ein Gerät zur Erzeugung von Wirbeln.
Wer den Begriff "Vortexer" für grob in diese Kategorie passende Geräte verwenden möchte, der mag es tun, ich habe nichts dagegen!
Aber ich bin der Urheber des Begriffs, der diese Geräteklasse benennt. Mehr nicht!

Mein "Vorteximedes" ist ebenfalls ein Apparat aus der Gattung der Vortexer. Aber dabei handelt es sich explizit um meinen eigenen Produkt- bzw. Projektnamen. Und dieser Name steht für sonst nichts auf der Welt, als für meine eigene Konstruktion!


Also: Verwendet den Begriff "Vortexer" für Geräte, die Wirbel erzeugen und werdet froh! Mein OK habt Ihr!
- Endlich gibt es einen Namen für diese Art von Geräten und Spielzeugen, whatever!
Aber niemand, außer mir, nenne sein eigenes Produkt "Vorteximedes"!
Macht Technik dir das Leben schwör, ruf' schnell den EDV-Dompteur! ;-)

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Samstag, 11. Juli 2020, 23:22

"Luftskulpturkunst"

Im Kampagnentext erwähne ich den Begriff bereits:

Luftskulpturkunst

Tatsächlich glaube ich, dass hier gerade eine völlig neue Kunstrichtung entsteht, der ich schon mal diesen Namen verpasse.
Und somit beanspruche ich für mich selbst bereits jetzt, der welterste "Luftskulpturkünstler" zu sein! :-)
(In der Hoffnung, damit dereinst in die Geschichte der Menschheit einzugehen!) ;-)

Der Grund, warum ich bereits jetzt diese Begriffe präge, ist der, dass meine wahren Visionen noch deutlich über das hinaus gehen, was ich im Pitch-Video zeige.
Da wird noch ordentlich was hinterher kommen, wenn der Apparat erst realisiert ist, samt der bislang noch ungezeigten Features.

Nachbauten und Modifikationen sind von meiner Seite aus OK, aber ich muss darauf beharren, der Urheber dieser Begriffe und Initiator dieser neuen Kunstrichtung zu sein.
Zwar lasse ich mir diese Begriffe nicht schützen und gestatte deren Verwendung, aber der Initiator und Urheber der ganzen Sache bin eben trotzdem ich, auch wenn später vielleicht ein Clown daher kommt, der das gemachte Nest dreist zu übernehmen beabsichtigt.

Also:
Ich, der Urheber der folgenden Begriffe:
  1. "Luftskulptur"
  2. "Luftskulpturkunst"
  3. "Luftskulpturkünstler", sowie der weiblichen Form "Luftskulpturkünstlerin"
gestatte allgemein die uneingeschränkt freie Verwendung dieser Begriffe!
Wer jedoch auch immer später dahergelaufen kommen mag, um sich die Rechte an diesen Begriffen unter den Nagel zu reißen: Er/sie ist nicht der Urheber!

Wer sich selbst also "Luftskulpturkünstler" nennen möchte, der fühle sich frei, es tun, ich habe nichts dagegen!
Ich beharre nur darauf, der Urheber dieses Begriffs zu sein - rein für den Fall, dass jemand später so dreist sein sollte, Schutzrechte anzumelden.


Meine Erfindung soll ein Geschenk an die Welt sein!
Die Idee soll sich verbreiten! Denn sie dient dem Umweltschutz.
Bei erfolgreicher Crowdfunding-Kampagne werde ich alle Pläne offen legen!
Da möchte ich jedoch ausdrücklich nicht, dass ein gieriger Geier daher gelaufen kommt, der frech versucht, sich irgendwelche Exklusivrechte zu sichern und die Nutzung dann an seine eigenen Bedingungen zu knüpfen!


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